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15.04.2010
Zum Pferdepass kommt jetzt der Chip
Jedes Pferd, das nach dem 1. Juli 2009 geboren wurde, muss zukünftig neben dem Pferdepass auch mit einem Transponderchip ausgestattet sein.
Grund für diese neue EU-Regelung ist die wachsende Seuchenbedrohung durch die immer mobiler werdenden Vierbeiner. Wie schon im Jahr 2000 der Equidenpass, ist nun die Kennzeichnung per Chip ausnahmslos für alle Einhufer, egal ob Pferd, Pony, Esel oder Muli, erforderlich. Bei Pferden, die in Zucht- oder Sportverbänden registriert sind, übernehmen die Verbände die Organisation, Durchführung und Speicherung der neuen Kennung sowie die Ausstellung der Pferdepässe. Halter von nicht eingetragenen Pferden bekommen Transponder und Antragsformular für den Equidenpass auf Antrag von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, soweit nicht einzelne Bundesländer eigene Stellen dafür benennen. In Niedersachsen ist dies beispielsweise das Unternehmen vit (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.). Der Chip muss von einem Tierarzt oder einem zugelassenen Sachverständigen gesetzt werden und ist von nun an Voraussetzung, um einen Pferdepass zu beantragen. Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und bereits einen Pferdepass haben, müssen nicht zusätzlich gechippt werden. - pm/md -
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