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03.02.2010

Tierschutzbund klagt gegen Ständerhaltung

Der Freistaat Bayern ist das einzige deutsche Bundesland, in dem Pferde noch in Ständern gehalten werden dürfen. Der Deutsche Tierschutzbund will jetzt mit einer Musterstrafanzeige ein Verbot dieser Haltungsform erreichen.

Ständerhaltung
Ständerhaltung ist tierschutzwidrig.

Bild: O. Gasparini

„Eine dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung)von Pferden ist tierschutzwidrig", so hat es eine Expertengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Juni 2009 in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" festgehalten. In ganz Deutschland ist so aus gutem Grund die Ständerhaltung abgeschafft worden - nur in Bayern nicht. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb schon seit langem die Regierung in München auf, ebenfalls dem Beispiel der übrigen Bundesländer zu folgen und ein Verbot für diese Haltungsform zu erlassen.
 
Um den Druck auf den Freistaat zu erhöhen, hat der Tierschutzbund nun gegen einen Reiterhof im oberpfälzischen Seligenporten (Landkreis Neumark) Strafanzeige erstattet. „In dieser Haltungsform werden die grundlegenden Bedürfnisse des Flucht- und Herdentiers Pferd völlig missachtet. Wenn die Staatsregierung nicht handelt, müssen die Gerichte es klären", so Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. Sollte diese Modellanzeige Erfolg haben, sollen weitere Anzeigen gegen Pferdehalter folgen.
 
Wissenschaftliche Studien belegen, dass über die Hälfte aller in Ständern gehaltenen Pferde gravierende Verhaltensstörungen zeigen. Die Tiere können weder ihr Bedürfnis nach Bewegung, Körperpflege und Kontakt zu anderen Pferden stillen, noch können sie sich in die zum Tiefschlaf unerlässliche Seitenlage legen.

- pm/md -



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