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27.01.2010

Pferdebetrügerin muss hinter Gitter

Drei Jahre und drei Monate Haft wegen besonders schwerem Betrug: So lautete das Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Schleswig-Holstein) im Prozess gegen eine Frau, die elf Gnadenbrotpferde unterschlagen hat.

Sabine D.
Die Angeklagte Sabine D. am 6. Januar 2009 vor dem Amtsgericht Meldorf. Damals wurde sie bereits wegen Beistellpferde-Betrugs in sechs Fällen zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Foto: Frank Höfer/shz

Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte Sabine D. von Oktober 2007 bis Januar 2009 elf ihr anvertraute Pferde ohne Wissen der Besitzer weiterverkauft hat. Sie hatte in ganz Deutschland per Annonce Beistellpferde mit dem Versprechen gesucht, den Tieren auf ihrem Hof bei Heide (Schleswig-Holstein) das Gnadenbrot zu geben. Stattdessen verkaufte die 40-Jährige laut Anklage jedoch einige der zum Teil lahmenden Pferde als "top gesund", andere kamen zum Schlachter. Bereits im April 2009 verlieh die Pegasus-fs-Redaktion Sabine D., die drei Monate zuvor schon einmal wegen Beistellpferde-Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, für ihre unglaubliche Vorgehensweise die „Zitrone“.
 
Sabine D. habe in besonders verwerflicher Weise die Sorgen der Pferdebesitzer ausgenutzt, so der Richter diesmal in der Urteilsbegründung. Um an die Tiere heranzukommen, erfand sie immer neue Geschichten. Unter verschiedenen Namen behauptete die Angeklagte mal, sie wolle einen Gnadenhof oder eine Rentner-Koppel für alte Pferde gründen, mal gab sie sich als Reit-Therapeutin aus. Nach der Übergabe der Pferde verschwand sie dann mitsamt den Tieren. Da die 40-Jährige zu den Vorwürfen gegen sie schwieg, ist der Verbleib der meisten Tiere bis heute ungeklärt.
 
Das Urteil des Amtsgerichts gegen die Pferdebetrügerin lag drei Monate über den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren. Ihr Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen. Mitangeklagt war auch der 40-jährige Ex-Lebensgefährte von Sabine D.. Für ihn endete der Prozess mit einem Freispruch wegen Mangels an Beweisen.
 
- md -



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