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25.11.2009
Neue Regelung für das Reiten in bayerischen Wäldern
Mit einer neuen Rahmenvereinbarung haben der Bayerische Reit– und Fahrverband (BRFV) und die Bayerischen Staatsforste (BaySF) verbindliche Regelungen für das Reiten und Fahren getroffen, die in den Grauzonen des Bayerischen Naturschutzgesetzes mehr Klarheit schaffen sollen.
Das Naturschutzgesetz sieht vor, dass das Reiten im Wald auf dafür geeigneten Straßen und Wegen gestattet ist. Da diese Eignung häufig Interpretationssache ist und so zu Interessenkonflikten zwischen Reitern, Jägern und Förstern führte, definiert die neue Rahmenvereinbarung nun klar, welche Wege geeignet sind und welche nicht: Auf unbefestigten Steigen, Pfaden und Fahrlinien für Holzarbeiten ist das Reiten und Gespannfahren künftig verboten. Außerdem enthält der Vertrag Hinweise darauf, wie Reitvereine bei größeren Veranstaltungen und gewerblichen Tätigkeiten im Wald vorgehen sollen. Der BRFV verpflichtet sich, solche Aktivitäten mit den örtlichen Forstbetrieben abzusprechen. Unterzeichnet wurde der Vertrag vom Präsidenten des Bayerischen Reit- und Fahrverbands sowie vom Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsratvorsitzenden der Bayerischen Staatsforste. Alle Beteiligten zeigten sich sehr zufrieden, dass nach jahrelangen Differenzen nun eine gemeinsame Lösung gefunden wurde, die die Bedürfnisse sowohl von Reitern auf der einen als auch von Jägern und Förstern auf der anderen Seite berücksichtigt. - md -
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